Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der FamilienAuto Schweiz GmbH (nachfolgend "Vermieter" genannt) und dem Mieter von Fahrzeugen (nachfolgend "Mieter" genannt).

1. Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand des Vertrages ist ausschliesslich die Vermietung eines Fahrzeugs. Der Vermieter schuldet keine weiteren Leistungen.

1.2 Der Mietvertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung durch den Vermieter zustande.

1.3 Fahrzeugreservierungen beziehen sich nur auf Fahrzeugkategorien, nicht auf bestimmte Fahrzeugmodelle oder Fahrzeugtypen.

2. Mindestalter des Fahrers, Führerschein, berechtigte Fahrer

2.1 Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 21 Jahre. Für Fahrzeuge der Kategorien Vans und SUVs gilt ein Mindestalter von 23 Jahren.

2.2 Der Mieter und sämtliche Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

2.3 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden.

2.4 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer zu dokumentieren und diese Daten dem Vermieter auf Anfrage bekanntzugeben.

3. Mietpreise, Kaution

3.1 Der Mietpreis richtet sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.

3.2 Sonderpreise und Preisnachlässe gelten nur bei fristgerechter Zahlung.

3.3 Bei Fahrzeugabholung ist eine Kaution in Höhe von CHF 500 zu hinterlegen. Bei Fahrzeugen der Luxusklasse beträgt die Kaution CHF 1000.

3.4 Sofern nichts anderes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und die Sicherheitsleistung (Kaution) der Kreditkarte des Mieters belastet.

4. Reservierung, Stornierung und Umbuchung

4.1 Reservierungen sind erst nach Bestätigung durch den Vermieter verbindlich.

4.2 Stornierungen sind kostenfrei möglich, wenn sie mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn erfolgen. Bei späteren Stornierungen wird eine Gebühr in Höhe von 80% des vereinbarten Mietpreises für drei Miettage fällig.

4.3 Umbuchungen sind bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich, sofern gleichzeitig eine Fahrzeugkategorie zur Verfügung steht und die Mietdauer nicht verkürzt wird.

5. Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs

5.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer Einweisung teilzunehmen und gemeinsam mit dem Vermietpersonal das Protokoll über den Zustand des Fahrzeugs zu unterzeichnen.

5.2 Bei der Fahrzeugübernahme ist ein gültiger Führerschein im Original vorzulegen.

5.3 Die Fahrzeugrückgabe erfolgt durch persönliche Übergabe an einen Mitarbeiter des Vermieters. Die alleinige Schlüsselabgabe in den Briefkasten oder an der Rezeption stellt keine ordnungsgemässe Rückgabe dar.

5.4 Das Fahrzeug ist mit vollem Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird eine Betankungsgebühr gemäss der jeweils gültigen Preisliste erhoben.

6. Pflichten des Mieters

6.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung massgeblichen Vorschriften und Regeln zu beachten und regelmässig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.

6.2 Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Bei Verstoss wird eine Reinigungsgebühr von CHF 250 erhoben.

6.3 Der Transport von Haustieren ist nur in geeigneten Transportboxen gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

6.4 Der Mieter ist verpflichtet, bei Betriebsstörungen oder Schäden am Fahrzeug unverzüglich den Vermieter zu informieren und die Weisungen des Vermieters einzuholen.

6.5 Bei Unfällen ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

7. Verbotene Nutzungen

7.1 Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

  • zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests
  • zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen
  • zur Begehung von Zoll- und Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind
  • zur Weitervermietung oder gewerblichen Personenbeförderung
  • für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen

7.2 Fahrten ausserhalb der Schweiz sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.

8. Haftung des Vermieters

8.1 Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden.

8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

8.4 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die bei Rückgabe im Mietfahrzeug zurückgelassen werden.

9. Haftung des Mieters

9.1 Der Mieter haftet für während der Mietzeit entstandene Schäden am Fahrzeug, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie:

  • Sachverständigenkosten
  • Abschleppkosten
  • Wertminderung
  • Mietausfallkosten

9.3 Bei vereinbarter Haftungsreduzierung haftet der Mieter für Schäden am Fahrzeug nur bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Haftungsreduzierung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

10. Versicherungsschutz

10.1 Das Fahrzeug ist gemäss den in der Schweiz üblichen Versicherungsbedingungen haftpflichtversichert.

10.2 Die Versicherung bietet eine Deckungssumme für Personenschäden und Sachschäden von CHF 100 Millionen pauschal.

10.3 Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe.

11. Datenschutz

11.1 Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters und der Fahrer zum Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung.

11.2 Eine Übermittlung dieser Daten kann zu Vertragszwecken zwischen dem Vermieter und Kooperationspartnern erfolgen.

11.3 Darüber hinaus kann eine Übermittlung personenbezogener Daten an zuständige Behörden erfolgen, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.

11.4 Der Vermieter kann beim Verdacht auf Betrug oder Missbrauch sowie bei Forderungseinzug Daten über Vertragsverhalten und Forderungen an Auskunfteien übermitteln.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.

12.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist, soweit der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Vermieters.

12.3 Für den Mietvertrag gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 14. Mai 2025 aktualisiert.